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bedenken Sie, dass Geistheilung kein Ersatz für medizinische Hilfe ist.
Konsultieren Sie bei Krankheit immer einen zugelassenen Schulmediziner.
Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02. März 2004 weise ich Sie darauf hin, dass
Geistheilung keine Arztkontrollen oder eventuell vom Arzt verschriebene Therapien und/oder Medikamente ersetzt.
Geistiges Heilen ist nur als Begleittherapie anzuwenden.
Bei Ersttermin bitte ich Sie um das Ausfüllen eines entsprechenden Dokuments zur Kenntnisnahme der oben angegebenen Informationen.
Dieses Dokument können Sie hier herunterladen.
„Jeder Mensch hat das Recht auf Gesundheit.“
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